Informationen für Unternehmen in der Corona-Krise
Bank und Liquidität
KFW-Darlehen
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Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind können bei der KFW einen Kredit beantragen
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Voraussetzung ist unter anderem, dass die Schwierigkeiten erst durch die Corona-Krise hervorgerufen wurde und das Unternehmen zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten war.
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Der Antrag erfolgt über Ihre Bank. Diesen müssen Sie selbst stellen. Wir können Sie bei der Zusammenstellung der Unterlagen unterstützen.
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Insolvenzantragspflicht
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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten. Als Vorbild hierfür dienen Regelungen, die anlässlich der Hochwasserkatastrophen 2002, 2013 und 2016 getroffen wurden.
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