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WEINBAU
Winzer und Inhaber eines Land- und Forstwirtschaftlichen Betriebs.
Der Weinbau genießt einige steuerliche Privilegien, beispielsweise die Pauschalierung der Umsatzsteuer oder die Befreiung von der Gewerbesteuer. Unsere Kanzlei hat sich seit je her auf diese besonderen Bedürfnisse und Anforderungen an Weinbaubetriebe spezialisiert. Wir achten zum Beispiel darauf, dass Sie mit Ihrem Hofladen nicht in de Gewerblichkeit abrutschen. Sie erhalten von uns umfassende Steuerberatung, Wirtschaftsberatung und qualifizierte Buchführung.
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